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Für Mieter:innen beim Umbau

Asbest ist auch für Mieter:innen ein Thema

Auch bei kleineren, selbst ausgeführten Umbauarbeiten muss mit einer Freisetzung von Asbestfasern gerechnet werden. Das virtuelle Asbesthaus zeigt wo.

Das richtige Vorgehen

  • 1

    Baujahr überprüfen

    Überprüfen Sie das Baujahr Ihres Hauses, um festzustellen, ob es vor 1990 errichtet wurde und somit asbesthaltige Materialien enthalten könnte.

    Baujahr überprüfen
  • 2

    Kritische Stellen erkennen

    Entdecken Sie in unserem interaktiven Suva-Asbest-Haus mehr über asbesthaltige Materialien und ihre typischen Fundorte.

    Zum interaktiven Asbest-Haus
  • 3

    Asbest abklären

    Besteht der Verdacht auf Asbest in Ihrem Haus müssen Sie vor Beginn der Arbeiten abklären, ob asbesthaltiges Material verbaut ist.

    • a

      Sofern Sie eine kritische Stelle erkannt haben, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.

    • b

      Sollte ein Gespräch mit Ihrem Vermieter oder Vermieterin nicht möglich sein, können Sie selbst eine Materialprobe entnehmen und diese an ein Labor zur Analyse einsenden.

      Jetzt Material analysieren lassen
  • 4

    Experten und Expertinnen für den Umbau organisieren

    Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien gehört in die Hände von spezialisierten Unternehmen und Dienstleistenden. Sprechen Sie in jedem Fall zuerst mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Eine entsprechende Arbeit wird im Normalfall durch sie koordiniert.

    Was beachten bei der Bauvergabe

Fallbeispiel

Familie Mauron ist Mieterin in einer gemütlichen Wohnung aus den 1970er-Jahren. Leider ist in ihrem Badezimmer schon länger ein Haken defekt. Angela und Henry Mauron wissen um die Gefährlichkeit von Asbest. Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass sie aufgrund des Alters des Hauses mit Asbest rechnen müssen. Um sicher zu sein, überprüfen sie im virtuellen Asbesthaus, wo sie mit Asbest rechnen müssen.

Alternativen prüfen

Familie Maurons Vorsicht war richtig. Das virtuelle Asbesthaus zeigt, dass der Kleber der Wandplättchen im Badezimmer asbesthaltig sein kann. Ein Loch in die Plättchen zu bohren, würde Staub freisetzen, der astbesthaltig sein kann. Anstatt zu überprüfen, ob der Plättchenkleber tatsächlich Asbest enthält, wählt Familie Mauron eine einfache Alternative: Sie entscheiden sich für ein Befestigungssystem mit Kleber, bei dem nicht gebohrt werden muss. Jeder Baumarkt führt solche Systeme in seinem Sortiment. Familie Mauron weiss, dass der Plättchenkleber ungefährlich ist, solange er nicht bearbeitet wird.

Asbesthaltige Produkte, die noch verbreitet in Gebäuden verbaut sind, dürfen weiterverwendet werden, sofern sie bei der zu erwartenden Verwendung keine Gefährdung für die Nutzer:innen darstellen. Bei einem Umbau sollte asbesthaltiges Material jedoch möglichst entfernt werden. Hinweise zur Bewertung verschiedener Situationen finden Sie im virtuellen Asbesthaus. Alte asbesthaltige Produkte dürfen nicht an anderer Stelle neu verwendet werden. In speziellen begründeten Ausnahmefällen ist der neue Einsatz von asbesthaltigen Materialien möglich – in jedem Fall braucht es dann eine Bewilligung.

Ausnahmen – Fast nie und nur mit Bewilligung

Die Suva hat gemeinsam mit den betroffenen Branchen Regeln zu Arbeiten an asbesthaltigen Materialien erstellt, bei deren Einhaltung die Handwerker:innen weder sich noch die Nutzer:innen einer Liegenschaft gefährden. Diese Regeln beschreiben detailliert, welche Arbeiten Handwerksbetriebe selbst ausführen dürfen und welche Schutzmassnahmen sie dabei treffen müssen.

Mechanisches Einwirken setzt Asbestfasern frei. Gerade ältere Faserzementplatten im Freien sind zudem oftmals stärker verwittert, was den Abrieb beim Reinigen zusätzlich erhöht. Deswegen sollten diese nicht gereinigt werden. Insbesondere das Reinigen mit Bürsten oder Hochdruckreinigern setzt Asbestfasern frei. Diese können eingeatmet werden und zu Gefährdungen führen.

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