Navigation überspringen

Architektinnen und Architekten sowie Bauplaner:innen lassen die Asbestabklärung rechtzeitig durchführen

Für Architektinnen und Architekten sowie Bauplaner:innen gehört die Abklärung eines möglichen Asbestvorkommens zum Standard. Sie tragen massgeblich zu sicheren Baustellen bei und sorgen damit im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden dafür, dass Budget und Zeitplan eingehalten werden können.

Video abspielen

Was Architektinnen und Architekten sowie Bauplaner:innen wissen müssen

  • Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 muss immer mit Asbest gerechnet werden. Neben einer rechtzeitigen Bauschadstoffermittlung ist auch ein Entsorgungskonzept gefordert.
  • Auch in bereits sanierten Liegenschaften kann man auf asbesthaltige Materialien treffen.
  • Für Architektinnen und Architekten oder Bauplaner:innen kommt der Kommunikation mit der Bauherrschaft grosse Bedeutung zu.
  • Architektinnen und Architekten sowie Bauplaner:innen leisten ihren Beitrag zu sicheren Baustellen.
  • Arbeiten, bei denen das Risiko einer erheblichen Freisetzung von Asbestfasern besteht, dürfen nur durch anerkannte Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
  • Weniger kritische Arbeiten an asbesthaltigem Material dürfen auch von Handwerker:innen der jeweiligen Branchen ausgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sie speziell für den Umgang mit Asbest instruiert sind und über die korrekten Schutzausrüstungen und Geräte verfügen.
  • Asbesthaltige Materialien dürfen nicht neu verbaut werden. Wenn bei punktuellen Reparatur- und Restaurationsarbeiten in bestehenden Bauten und Baudenkmälern aus optischen Gründen kein asbestfreies Ersatzmaterial in Betracht kommt, sind Ausnahmen unter strengen Regeln möglich. Sie müssen im Einzelfall bewilligt werden.

Architektin Naomi Rossi plant zusammen mit dem Bauherrn den Umbau eines Mehrfamilienhauses. Sie weiss, dass das ältere Gebäude ein typisches Beispiel für ein Haus ist, in dem sie mit Asbest rechnen muss. Von Anfang an spricht sie mit dem Bauherrn auch offen über das Thema Asbest und zeigt ihm mit dem virtuellen Asbesthaus, wo mit Asbest zu rechnen ist.

Für die Asbestabklärungen beauftragt Naomi Rossi eine Baustoffidagnostikerin. Diese klärt ab, wo asbesthaltige Materialien verbaut sind, und nimmt entsprechende Materialproben, die sie analysieren lässt. Wie schon fast vermutet, wird an etlichen Stellen asbesthaltiges Material entdeckt, welches vom geplanten Umbau tangiert ist. Darunter gibt es auch ein paar Materialien, die nur von anerkannten Asbestsanierungsunternehmen entfernt werden dürfen.

  • Gefährdungsgrad

    Nicht jede Situation ist gleich kritisch. Die Beurteilung der Gefährdung ist massgebend dafür, wer die Sanierungsmassnahmen durchführen darf. Bei einem Umbau kann die Gefährdung durch Asbest in drei Stufen unterschieden werden.

  • Kein Asbest, keine Gefährdung

    Grün bedeutet kein Asbest, keine Gefährdung. Ein Umbau kann durchgeführt werden, ohne dass asbesthaltige Materialien vorgängig entfernt werden müssen.

  • Erhöhte Gefährdung

    Orange heisst erhöhte Gefährdung durch Asbest. Nicht selbst Hand anlegen! Bei einem Umbau ist mit der Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen. Handwerker:innen, die speziell für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien instruiert sind und über die notwendige Ausrüstung verfügen, können die asbesthaltigen Materialien entfernen.

  • Grosse Gefährdung

    Rot bedeutet grosse Gefährdung. Finger weg! Bei einem Umbau ist mit der Freisetzung grosser Mengen Asbestfasern zu rechnen. Ein spezialisiertes Asbestsanierungsunternehmen muss die asbesthaltigen Materialien entfernen.

Naomi Rossi engagiert eine spezialisierte Asbestsanierungsfirma. An jenen Stellen, an welchen das Asbestrisiko weniger kritisch ist, können entsprechend instruierte Handwerker:innen die asbesthaltigen Stoffe mit geeigneter Ausrüstung und Arbeitstechniken auch selbst entfernen, wenn sie sich dabei strikt an die geltenden Branchenregeln halten. Sind alle asbesthaltigen Materialien entfernt, kann der eigentliche Umbau starten.

Wir verwenden Cookies.