Basis für eine Asbestsanierung bildet eine Ermittlung und Bewertung der vorhandenen asbesthaltigen Materialien. Werden kritische Situationen festgestellt (roter Bereich), muss die Entfernung asbesthaltiger Materialien durch ein von der Suva anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen erfolgen.
So funktioniert eine korrekte Asbestsanierung
Eine rechtzeitig geplante und korrekt durchgeführte Asbestsanierung schützt Leben und verhindert ungeplante Baustopps aufgrund unvorhergesehener Bauschadstofffunde.
Ermittlung der vorhandenen Bauschadstoffe vor einem Umbau
Bei kleinen Umbauten reicht es aus, wenn sich die Bauschadstoffermittlung auf die betroffenen Bauteile fokussiert. Ist dagegen ein umfassendes Renovations- oder Umbauprojekt geplant, empfiehlt sich eine Bauschadstoffermittlung für das gesamte Gebäude. In diesem Fall nimmt ein:e Bauschadstoffdiagnostiker:in einen umfassenden Gebäudecheck vor. Dieser umfasst die visuelle Überprüfung des Gebäudes sowie die Entnahme von Proben, die zur Analyse an ein spezialisiertes Labor geschickt werden. Die nachgewiesenen asbesthaltigen Materialien können in die Gebäudepläne eingetragen werden. Auch die während des Umbaus voraussichtlich anfallenden asbesthaltigen Abfälle können deklariert werden (Art. 16 VVEA).
Wann braucht es ein spezialisiertes Asbestsanierungsunternehmen?
Anhand der Ergebnisse von Materialanalysen oder einer Bauschadstoffdiagnostik lässt sich ableiten, wie gross bei einem Umbau das Risiko ist, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Liegt die Bewertung im roten Bereich, so ist bei den Umbauarbeiten mit erheblicher Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen. Solche Arbeiten dürfen nur durch ein spezialisiertes Asbestsanierungsunternehmen durchgeführt werden, das von der Suva anerkannt ist. Für die Entfernung der asbesthaltigen Materialien wird der betroffene Bereich vom Rest der Liegenschaft separiert, unter Unterdruck gesetzt und während der Arbeiten überwacht.
Liegt die Einstufung im orangefarbenen Bereich, so ist beim Umbau ebenfalls mit der Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen, allerdings in geringerem Umfang. Hier sind die Arbeiten mit erleichterten Massnahmen möglich. Speziell instruierte Handwerker:innen (bspw. Elektriker:innen oder Dachdecker:innen) können Arbeiten im orangefarbenen Bereich selbst durchführen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie sich konsequent an die jeweiligen Regeln ihrer Branche halten und die erforderlichen Ausrüstungen und Arbeitsgeräte einsetzen.
Komplexe Sanierungen mit Fachbauleitung
Bauschadstoffdiagnostiker:innen können auch die Komplexität einer Asbestsanierung einschätzen. Bei einer Sanierung von geringer Komplexität können Bauherr:in und Architekt:in die Arbeiten in Abstimmung mit Fachspezialistinnen und -spezialisten wie dem oder der Projektleiter:in des Asbestsanierungsunternehmens selbst planen. Zu den Sanierungen von geringer Komplexität zählen in der Regel Arbeiten, welche Asbestsanierungsunternehmen mit erleichterten Massnahmen erledigen können, oder Arbeiten, die Handwerksunternehmen durchführen können. Welche Arbeiten Handwerker:innen mit geeigneten Schutzmassnahmen selbst ausführen können und in welchen Fällen ein Asbestsanierungsunternehmen solche Arbeiten übernehmen müssen, ist in einer Übersichtstabelle der Suva ersichtlich.
Bei einer Sanierung von hoher Komplexität gehören Planung und Begleitung in die Hände einer Fachbauleitung. Zu den anspruchsvollen Sanierungen gehören auch Arbeiten an Bauteilen mit Spritzasbest. Diese Sanierungen verlangen besondere Vorsicht. Zur Komplexität tragen auch die äusseren Umstände bei. Werden umfangreiche Umbauten durchgeführt und die Gebäude während der Umbau- oder Sanierungsarbeiten genutzt, ist die Planung der Sanierungsarbeiten ebenfalls komplex.
Geeignete Massnahmen verhindern die Freisetzung von Asbest
Die Massnahmen, die bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien gefordert sind, richten sich nach den ausgeführten Arbeiten und den bearbeiteten asbesthaltigen Materialien. Arbeiten, bei denen erfahrungsgemäss grosse Mengen Asbestfasern freigesetzt werden können (roter Bereich), verlangen sehr umfangreiche Schutzmassnahmen. Die Massnahmen im orangefarbenen Bereich sind weniger umfangreich, aber immer noch anspruchsvoll. Schutzausrüstung wie Masken und Schutzanzüge sind für verschiedene Materialien und Tätigkeiten genauso definiert wie die Anforderungen an die Abtrennung des Arbeitsbereichs etwa mit einer Vier-Kammer-Schleuse mit Dusche. Weitere Informationen zum korrekten Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien finden sich auf der Seite der Suva.
Kommunikation
Bei Umbau- und Sanierungsarbeiten ist die Kommunikation sorgsam zu planen. Insbesondere bei gleichzeitiger Nutzung der Liegenschaft sind Bauherr:in oder Vermieter:in gefordert. Für die Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern bzw. Mieterinnen und Mietern der Liegenschaften müssen die Zuständigkeiten definiert und die Zeitpunkte der Kommunikation geplant werden. Die korrekte Kommunikation schafft Vertrauen. Gerade bei Bauschadstoffsanierungen ist dies relevant. Die Kommunikation unter den Projektteilnehmenden regelt den Ablauf der verschiedenen Arbeitsschritte.
Abfallentsorgung
Die Verordnung vom 4. Dezember 2015 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) schreibt den korrekten Umgang mit den Abfällen vor. Bereits zu Beginn der Umbauplanung muss sich die Bauherrschaft mit diesem Thema auseinandersetzen. Beim Einreichen des Baubewilligungsgesuchs sind der Bewilligungsbehörde voraussichtliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Asbest, polychlorierten Biphenylen (PCB), polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder Blei anzugeben. Auch verlangt wird ein Entsorgungskonzept. Dieses informiert über die vorgesehene Entsorgung dieser Bauschadstoffe sowie die Art und Menge. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) dürfen asbesthaltige Abfälle nicht rezykliert oder mit asbestfreien Abfällen vermischt werden.
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