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Versicherungsleistungen: Das ist gedeckt

Die Folgen einer asbestbedingten Erkrankung können neben menschlichem Leid auch hohe Kosten verursachen. Diese sind durch verschiedene Versicherungen gedeckt.

Je nach Situation, in welcher die für die Erkrankung relevante Asbestexposition erfolgte, ist die Suva, eine andere Unfallversicherung oder die Krankenversicherung zuständig. Weil es in den meisten Fällen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit im Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe zu Asbestexpositionen kommt und diese Branchen bei der Suva versichert sind, ist entsprechend meist die Suva zuständig.

Berufskrankheit

In der Schweiz sind Angestellte durch den oder die Arbeitgeber:in nicht nur gegen Berufsunfälle, sondern auch gegen Berufskrankheiten obligatorisch versichert. Asbest gehört dabei zu den Stoffen, die überwiegend bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten Erkrankungen hervorrufen (Liste im Anhang der Verordnung 20. Dezember 1982 über die Unfallversicherung (UVV)). Tritt der Fall ein, dass eine Asbestexposition, die während der beruflichen Tätigkeit erfolgte, zu einer Erkrankung führt, erbringt die Suva oder ein anderer Unfallversicherer gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) jene Leistungen, die der Versicherungsdeckung entsprechen. Für die Leistungspflicht ist entscheidend, wo die versicherte Person angestellt war, als die letzte Asbestexposition in relevantem Ausmass stattfand. Dies ist auch der Fall, wenn die Erkrankung erst dann auftritt, wenn die erkrankte Person bereits in Rente ist. Die Unfallversicherung deckt bei Berufskrankheiten die Kosten der Heilbehandlung, zudem Geldleistungen wie Renten und Taggelder aber auch Integritätsentschädigungen für dauernde körperliche Schädigungen.

Gastarbeiter:in

Wenn ehemalige Gastarbeiter:innen an den Folgen einer Asbestexposition erkranken, muss der zuständige Unfallversicherer bestimmt werden. Zeigt es sich, dass die relevante Asbestexposition an einem Schweizer Arbeitsplatz erfolgte, ist die Suva oder ein anderer Unfallversicherer zuständig. Dies gilt auch, wenn die betroffenen Gastarbeiter:innen inzwischen in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind.

Krankenversicherung

Nicht jede Asbesterkrankung ist auf eine berufliche Tätigkeit zurückzuführen. Heimwerker:innen können bspw. bei Renovierungsarbeiten an ihrem Haus in der Freizeit mit Asbest in Kontakt gekommen sein. Solche Fälle sind nicht über die UVG-Versicherung gedeckt. Stattdessen übernimmt die Krankenversicherung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) die Heilkosten. Allerdings leistet sie anders als die Suva und die anderen Unfallversicherungen keine weiteren Geldleistungen wie Renten oder Integritätsentschädigungen. Um Betroffenen, insbesondere jenen ohne UVG-Deckung, zu helfen, wurde 2017 die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA gegründet. Sie unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen mit Beratung und finanziellen Mitteln.

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