Räume, die asbesthaltige Materialien enthalten, können in der Regel bedenkenlos genutzt werden. Sind die asbesthaltigen Materialien beschädigt oder werden selbst kleinere Eingriffe leichtfertig vorgenommen, können Asbestfasern in die Raumluft gelangen und beim Einatmen Mensch und Tier gefährden. So etwa beim Bohren in ein asbesthaltiges Elektrotableau, beim Abschrauben asbesthaltiger Leichtbauplatten unter Lampen oder beim Entfernen von Fliesen, die mit asbesthaltigem Plattenkleber befestigt wurden. In Gebäuden mit Baujahr vor 1990 empfiehlt es sich, vorausschauend ein zerstörungsfreies Schadstoffscreening in Auftrag zu geben. Unmittelbar vor Bauarbeiten muss in Gebäuden dieser Altersgruppe immer eine genaue Bauschadstoffabklärung mit Probenahmen vorgenommen werden (häufig als Schadstoffcheck bezeichnet, vgl. auch «So funktioniert eine korrekte Asbestsanierung». Das ist auch für Heimwerker:innen wichtig. Nur so können asbesthaltige Materialien rechtzeitig identifiziert und die gefährlichen Arbeiten für alle risikoarm durchgeführt werden: je nach Situation entweder von spezialisierten Asbestsanierungsunternehmen oder in definierten Fällen von entsprechend instruierten Handwerkerinnen und Handwerkern. Auf diese Weise können nicht zuletzt Gebäudenutzer:innen darauf vertrauen, dass die Raumluft auch direkt nach einer Gebäudesanierung nicht mit Asbestfasern belastet ist.
Asbest in der Raumluft: Vorsicht bei Umbauten
Asbest ist dann eine Gefahr für die Gesundheit, wenn seine mikroskopisch kleinen Fasern eingeatmet werden. Da sehr viele Gebäude mit Baujahr vor 1990 noch immer asbesthaltige Materialien enthalten, ist bei diesen Gebäuden Vorsicht angebracht. Dies gilt für kleinere mechanische Eingriffe und ganz besonders für Umbauten.
Raumluftmessung
Mithilfe von Raumluftmessungen lassen sich die gefährlichen, lungengängigen Asbestfasern in der Raumluft quantitativ nachweisen. Nach Arbeiten an asbesthaltigen Materialien müssen allerdings nicht immer teure Raumluftmessungen durchgeführt werden. Besonders dann nicht, wenn die Sicherheit aller Personen dennoch garantiert ist.
Speziell instruierte Handwerker:innen dürfen klar definierte Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ausführen. Eine gute Reinigung, der Nachweis, dass kein sichtbarer Staub zurückbleibt, und eine ausgiebige Durchlüftung gehören zum vorgeschriebenen Prozedere. Danach ist der Raum wieder bedenkenlos bewohnbar. Hingegen müssen Arbeiten, die viel Asbeststaub freisetzen, von einem anerkannten Asbestsanierungsunternehmen durchgeführt werden. Anschliessend sind eine intensive Reinigung, der visuelle Nachweis, dass keine Staubspuren mehr vorhanden sind, eine sehr intensive Durchlüftung und eine anschliessende Raumluftmessung Voraussetzung, damit die Räume wieder genutzt werden dürfen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Raumluftmessungen von einer Messfirma durchgeführt werden, die vom Asbestsanierungsunternehmen unabhängig ist.
Wissensbeiträge rund um Asbest
Bei der Auftragsvergabe an Asbest denken
Bei der Vergabe von Sanierungs- oder Umbauarbeiten in vor 1990 erbauten Gebäuden...
Mehr erfahrenSo klappts mit dem Umbau
Eine frühzeitige Abklärung der Bauschadstoffe, die durch einen Umbau freigesetzt...
Mehr erfahrenAusnahmen – Fast nie und nur mit Bewilligung
Der Einsatz von Asbest ist in der Schweiz seit 1990 verboten. Ausnahmen sind nur...
Mehr erfahren