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Asbestgefährdung auf der Baustelle

Bei Umbau- und Unterhaltsarbeiten in einer vor 1990 erbauten Liegenschaft müssen Handwerker:innen mit Asbest rechnen.

Bis zum Asbestverbot im Jahre 1990 wurde in der Schweiz Asbest in verschiedensten Formen verbaut. Wurde eine Liegenschaft vor diesem Jahr erbaut, müssen Handwerker:innen deshalb bei Umbau- und Unterhaltsarbeiten mit asbesthaltigen Materialen rechnen. Aufgrund seiner vielseitigen Anwendungen ist Asbest für alle Handwerker:innen und Bauarbeiter:innen auf einer Baustelle relevant. Die Suva hat gemeinsam mit den betroffenen Branchen Regeln zu Arbeiten an asbesthaltigen Materialien erstellt, bei deren Einhaltung die Handwerker:innen weder sich noch die Nutzer:innen einer Liegenschaft gefährden. Denn werden bei Bauarbeiten Asbestfasern freigesetzt, gefährdet dies die Gesundheit von Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern sowie Handwerkerinnen und Handwerkern. Weiteres Informationsmaterial klärt auf, an welchen Stellen Handwerker:innen mit asbesthaltigen Materialien rechnen müssen, unterrichtet über das Gefährdungspotenzial und liefert Anleitungen dazu, was beim Verdacht auf Asbest zu tun ist.

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