Bei der Vergabe von Umbau- und Sanierungsarbeiten ist es wichtig, dass Bauherrinnen und Bauherren kritische Themen wie Asbest ansprechen. Es ist in ihrem Interesse, sicherzustellen, dass die beauftragten Unternehmen sich des Risikos von Asbest bewusst sind und wissen, wie damit umzugehen ist. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass bereits in der Planungsphase ermittelt wird, ob asbesthaltige Materialien vom Umbau betroffen sein könnten und was dies bedeutet.So können alle Beteiligten ihrer Verantwortung für eine sichere Baustelle gerecht werden. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Arbeiter:innen auf der Baustelle und anderer Nutzer:innen des Gebäudes. Auch Planungs- und Budgetsicherheit hängen davon ab. Allfällige Asbestfunde während der Bauarbeiten können einen Baustopp und Verzögerungen zur Folge haben, was das Budget belasten kann.
Bei der Auftragsvergabe an Asbest denken
Bei der Vergabe von Sanierungs- oder Umbauarbeiten in vor 1990 erbauten Gebäuden muss Asbest mitgedacht werden. Schadstoffermittlung und eine allfällige Asbestsanierung gehören in die Planung.
Notwendige Asbestermittlung
Falls nicht schon im Vorfeld geschehen, gilt es bei der Auftragsvergabe die Schadstoffermittlung zu klären und zu planen. Bei kleineren Umbauarbeiten reicht es oftmals aus, von den betroffenen Bauteilen, wie z.B. einem Bodenbelag, eine Materialprobe analysieren zu lassen. Bei grösseren Umbauten empfiehlt es sich, das ganze Gebäude oder den betroffenen Gebäudetrakt auf asbesthaltige Materialien zu untersuchen. Ein oder eine Gebäudediagnostiker:in begutachtet dabei das Gebäude, nimmt Proben und lässt diese analysieren. Ist die Baustelle asbestfrei, können die Umbau- oder Sanierungsarbeiten wie vorgesehen beginnen. Falls aber ein positiver Befund asbesthaltiges Material nachweist, muss dieses fachgerecht entfernt werden. Diese Arbeiten gilt es bei der Auftragsvergabe mitzuberücksichtigen.
Sanierungsfirma oder speziell instruierte Handwerker:innen
Nicht alle Umbau- und Sanierungsarbeiten an asbesthaltigem Material sind gleich kritisch. Je nach Material und Bearbeitung können erfahrungsgemäss sehr hohe Mengen Asbestfasern freigesetzt werden (rote Einstufung, z.B. beim Entfernen eines asbesthaltigen Bodenbelags). Betroffene Baumaterialien müssen deshalb von einem anerkannten Asbestsanierungsunternehmen entfernt werden, bevor die eigentlichen Umbauarbeiten ausgeführt werden.
Sanierungsarbeiten, bei welchen in deutlich geringerem Ausmass Asbestfasern freigesetzt werden (orange Einstufung), können speziell instruierte Handwerker:innen (Elektriker:innen, Dachdecker:innen, etc.) selbst erledigen. Es lohnt sich als Bauherr:in aber auch hier sicherzustellen, dass sich die ausführenden Unternehmen der Problematik bewusst sind und die erforderlichen Schutzmassnahmen einplanen und treffen.
In die Planung gehört auch ein Entsorgungskonzept für den asbesthaltigen Bauschutt. Bei der Auftragsvergabe muss der oder die Bauherr:in also klären, wer die Schadstoffermittlung, eine allfällige Sanierung und die Entsorgung übernimmt und wie die Kommunikation mit allen Betroffenen sichergestellt wird.
Ampelsystem: Unterschiedliche Gefährdung beim Umbau
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Umbau bei Baujahr nach 1990
Grün bedeutet kein Asbest, keine Gefährdung. Ein Umbau kann durchgeführt werden, ohne dass asbesthaltige Materialien vorgängig entfernt werden müssen.
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Umbau bei Baujahr vor 1990 – erhöhte Gefährdung
Orange heisst erhöhte Gefährdung durch Asbest. Nicht selbst Hand anlegen! Bei einem Umbau ist mit der Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen. Handwerker:innen, die speziell für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien instruiert sind und über die notwendige Ausrüstung verfügen, können die asbesthaltigen Materialien entfernen.
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Umbau bei Baujahr vor 1990 – grosse Gefährdung
Rot bedeutet grosse Gefährdung. Finger weg! Bei einem Umbau ist mit der Freisetzung grosser Mengen Asbestfasern zu rechnen. Ein spezialisiertes Asbestsanierungsunternehmen muss die asbesthaltigen Materialien entfernen.
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