Steht ein Umbau, eine Renovation oder eine energetische Gebäudesanierung an, gilt es bereits bei der Planung eine Bauschadstoffermittlung und allfällige Bauschadstoffsanierungen einzuplanen. Die Ergebnisse der Ermittlung haben Auswirkungen auf die Arbeiten ebenso wie auf die Budgetierung und die Kommunikation. Asbesthaltige Materialien stellen bei Umbauarbeiten für Menschen das mit Abstand grösste Gesundheitsrisiko dar. Für Asbest gilt: In vor 1990 erstellten Gebäuden muss mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. Eine entsprechende Abklärung ist deshalb in allen älteren Gebäuden angesagt.
So klappts mit dem Umbau
Eine frühzeitige Abklärung der Bauschadstoffe, die durch einen Umbau freigesetzt werden können, bildet die Basis für einen gelungenen Umbau.
Planungsphase
Eine Bauschadstoffermittlung dient dazu, Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern, Gebäudenutzer:innen sowie die Umwelt korrekt zu schützen (Art. 3 BauAV). Eine frühzeitige Abklärung vorhandener Bauschadstoffe ermöglicht aber auch eine verlässliche Bauplanung. So können die Sanierungsarbeiten nicht nur frühzeitig eingeplant werden, was Sicherheit für Zeitplan und Budget bedeutet. Auch mancher Baustopp infolge unvorhergesehener Bauschadstofffunde während der Bauphase kann verhindert werden. Bei kleinen Umbauten reicht es aus, wenn die Bauschadstoffermittlung auf die betroffenen Bauteile fokussiert wird. Ist dagegen ein umfassendes Renovations- oder Umbauprojekt geplant, empfiehlt sich eine Bauschadstoffermittlung für das gesamte Gebäude. In diesem Fall nimmt ein:e Bauschadstoffdiagnostiker:in einen umfassenden Gebäudecheck vor. Dieser umfasst die visuelle Überprüfung des Gebäudes sowie die Entnahme von Proben, die zur Analyse an ein spezialisiertes Labor geschickt werden. Die nachgewiesenen asbesthaltigen Materialien können in die Gebäudepläne eingetragen werden. Auch die während des Umbaus voraussichtlich anfallenden asbesthaltigen Abfälle können deklariert werden (Art. 16 VVEA). Auch der korrekte Umgang mit den Abfällen ist bereits in der Planungsphase anzugehen. Bei Umbauarbeiten mit einem Baubewilligungsverfahren ist ein Entsorgungskonzept gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) erforderlich.
Risiko beim Umbau
Anhand der Ergebnisse von Materialanalysen oder einer Bauschadstoffdiagnostik lässt sich ableiten, wie gross das Risiko einer Asbestfaserfreisetzung bei einem Umbau ist. Liegt die Bewertung im roten Bereich, so ist bei den Umbauarbeiten mit erheblicher Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen. Solche Arbeiten dürfen nur durch ein spezialisiertes Asbestsanierungsunternehmen durchgeführt werden, das von der Suva anerkannt ist. Für die Entfernung der asbesthaltigen Materialien wird der betroffene Bereich als Zone vom Rest der Liegenschaft separiert, unter Unterdruck gesetzt und während der Arbeiten überwacht.
Liegt die Einstufung im orangefarbenen Bereich, so ist beim Umbau ebenfalls mit der Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen, allerdings in geringerem Umfang. Hier sind die Arbeiten mit erleichterten Massnahmen möglich. Speziell instruierte Handwerker:innen (bspw. Elektriker:innen oder Dachdecker:innen) können Arbeiten im orangefarbenen Bereich selbst durchführen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie sich konsequent an die jeweiligen Regeln ihrer Branche halten und die erforderlichen Ausrüstungen und Arbeitsgeräte einsetzen.
Kommunikation
Bei Umbau- und Sanierungsarbeiten ist die Kommunikation sorgsam zu planen. Insbesondere bei gleichzeitiger Nutzung der Liegenschaft sind Bauherr:in oder Vermieter:in gefordert. Für die Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern bzw. Mieterinnen und Mietern der Liegenschaften müssen die Zuständigkeiten definiert und die Zeitpunkte der Kommunikation geplant werden. Die korrekte Kommunikation schafft Vertrauen. Gerade bei Bauschadstoffsanierungen ist dies relevant. Die Kommunikation unter den Projektteilnehmenden regelt den Ablauf der verschiedenen Arbeitsschritte.
Abfallentsorgung
Zu einem korrekt ausgeführten Umbau gehört auch der korrekte Umgang mit den Abfällen. Asbestsanierungsunternehmen ebenso wie instruierte Handwerker:innen, die Arbeiten an asbesthaltigem Material ausführen, sind dafür zuständig, dass die Abfälle korrekt entsorgt werden.
Bei Umbauarbeiten, bei denen es ein Baubewilligungsverfahren braucht, wird auch ein Entsorgungskonzept gemäss der Verordnung vom 4. Dezember 2015 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) eingefordert. Dieses enthält Angaben über die vorgesehene Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sowie der Art und der Menge
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