Überprüfen Sie das Baujahr Ihrer Liegenschaft.
Geben Sie Ihre Adresse ein und erhalten sie Informationen zu Ihrer Liegenschaft aus dem Gebäude- und Wohnungsregister des Bundesamts für Statistik.
Auszug aus dem Gebäude- und Wohnungsregister des Bundesamt für Statistik
Ein unbekanntes Baujahr bedeutet
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Mit Asbest rechnen - aber keine Panik
In allen vor 1990 erbauten Gebäuden ist mit Asbest zu rechnen. Solange asbesthaltiges Material aber nicht beschädigt ist und nicht bearbeitet wird, besteht in den allermeisten Fällen keine direkte Gefährdung.
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Bei einem Umbau
2Kritische Stellen erkennen
Entdecken Sie in unserem interaktiven Suva-Asbest-Haus mehr über asbesthaltige Materialien und ihre typischen Fundorte.
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Asbest abklären
Besteht der Verdacht auf Asbest in Ihrem Haus müssen Sie vor Beginn der Arbeiten abklären, ob asbesthaltiges Material verbaut ist.
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a
Wenn klar ist welches kritische Material vom Umbau betroffen ist, können Sie selbst eine Materialprobe entnehmen und diese an ein Labor zur Analyse einsenden.
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b
Ist ein umfassendes Renovations- oder Umbauprojekt geplant, welches mehrere kritische Materialien betreffen könnte, sollten Sie ein Bauschadstoffdiagnostiker:in beiziehen, die vor Ort die Situation prüft.
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Experten und Expertinnen für den Umbau organisieren
Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien gehört in die Hände von spezialisierten Unternehmen und Dienstleistenden. Hier finden Sie einen Leitfaden, was Sie bei der Vergabe von Arbeiten beachten müssen.
So entnehmen Sie eine Asbestprobe zur Einsendung an ein Labor
Wissensbeiträge rund um Asbest
Bei der Auftragsvergabe an Asbest denken
Bei der Vergabe von Sanierungs- oder Umbauarbeiten in vor 1990 erbauten Gebäuden...
Mehr erfahrenSo klappts mit dem Umbau
Eine frühzeitige Abklärung der Bauschadstoffe, die durch einen Umbau freigesetzt...
Mehr erfahrenAusnahmen – Fast nie und nur mit Bewilligung
Der Einsatz von Asbest ist in der Schweiz seit 1990 verboten. Ausnahmen sind nur...
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