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Auszug aus dem Gebäude- und Wohnungsregister des Bundesamt für Statistik

Baujahr nach 1990

Baujahr

Baujahr unbekannt

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EGID

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Ein Baujahr nach 1990 bedeutet

In Gebäuden mit Baujahr nach 1990 ist bei einem Umbau mit keiner Gefährdung zu rechnen. Das Asbestverbot ist seit 1990 in Kraft.

Asbeste sind mineralische Fasern, die natürlich im Gestein vorkommen. Aufgrund der besonderen Eigenschaften wurde Asbest vielseitig verarbeitet und in Baumaterialien und in der Industrie eingesetzt.

Das ist Asbest: Von der Wunderfaser zum Krankmacher

Eingeatmete Asbestfasern gefährden die Gesundheit. In der Schweiz sterben aktuell jedes Jahr über 150 Personen an den Folgen asbestbedingter Erkrankungen. Deswegen ist der Einsatz von Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten.

Asbestverbot: gilt seit 1990

Eine erste Abschätzung zur Erkennung von möglicherweise asbesthaltigem Material kann jede:r mithilfe des virtuellen Asbesthauses selbst vornehmen. Betroffen sind Gebäude mit Baujahr vor 1990.  

 

Um festzustellen, ob verdächtiges Material tatsächlich asbesthaltig ist, kann eine Materialanalyse oder für umfangreichere Abklärungen eine Bauschadstoffdiagnostik durchgeführt werden. Vor Umbauarbeiten in älteren Gebäuden ist eine Asbestermittlung bei verdächtigem Material auf jeden Fall durchzuführen.

Virtuelles Asbesthaus

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