Ein Baujahr nach 1990 bedeutet
In Gebäuden mit Baujahr nach 1990 ist bei einem Umbau mit keiner Gefährdung zu rechnen. Das Asbestverbot ist seit 1990 in Kraft.
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In Gebäuden mit Baujahr nach 1990 ist bei einem Umbau mit keiner Gefährdung zu rechnen. Das Asbestverbot ist seit 1990 in Kraft.
Asbeste sind mineralische Fasern, die natürlich im Gestein vorkommen. Aufgrund der besonderen Eigenschaften wurde Asbest vielseitig verarbeitet und in Baumaterialien und in der Industrie eingesetzt.
Eingeatmete Asbestfasern gefährden die Gesundheit. In der Schweiz sterben aktuell jedes Jahr über 150 Personen an den Folgen asbestbedingter Erkrankungen. Deswegen ist der Einsatz von Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten.
Eine erste Abschätzung zur Erkennung von möglicherweise asbesthaltigem Material kann jede:r mithilfe des virtuellen Asbesthauses selbst vornehmen. Betroffen sind Gebäude mit Baujahr vor 1990.
Um festzustellen, ob verdächtiges Material tatsächlich asbesthaltig ist, kann eine Materialanalyse oder für umfangreichere Abklärungen eine Bauschadstoffdiagnostik durchgeführt werden. Vor Umbauarbeiten in älteren Gebäuden ist eine Asbestermittlung bei verdächtigem Material auf jeden Fall durchzuführen.
Bei der Vergabe von Sanierungs- oder Umbauarbeiten in vor 1990 erbauten Gebäuden...
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Mehr erfahrenDer Einsatz von Asbest ist in der Schweiz seit 1990 verboten. Ausnahmen sind nur...
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