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Für Mieter:innen bei der Nutzung

Asbestverdacht – Was tun, wenn ich als Mieter:in unsicher bin

Solange asbesthaltiges Material verbaut ist und nicht bearbeitet wird, ist es meist ungefährlich. Eine Prüfung lohnt sich bei bestimmten Materialien oder beschädigten Stellen.

  • Bei Unsicherheit

    1

    Baujahr überprüfen

    Überprüfen Sie das Baujahr Ihres Hauses, um festzustellen, ob es vor 1990 errichtet wurde und somit asbesthaltige Materialien enthalten könnte.

    Baujahr überprüfen
  • 2

    Kritische Stellen erkennen

    Entdecken Sie in unserem interaktiven Suva-Asbest-Haus mehr über asbesthaltige Materialien und ihre typischen Fundorte.

    Zum interaktiven Asbest-Haus
  • 3

    Mit Vermieter:in Kontakt aufnehmen

    Sofern Sie kritische Stellen erkannt haben, die auch bei der Nutzung kritisch sein können, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.

Fallbeispiel

Angela und Henry Mauron wohnen in einer Mietwohnung aus den 1960er-Jahren. Sie haben von einem Bekannten gehört, dass in dieser Zeit noch mit asbesthaltigen Materialien gebaut wurde, und sind deshalb etwas beunruhigt. Um Klarheit darüber zu erhalten, wo sie überhaupt auf Asbest stossen könnten, konsultieren sie das virtuelle Asbesthaus.

Solange die Materialien sauber verbaut sind und nicht bearbeitet werden, besteht in ihrem Fall keine Gefährdung durch den Asbest. Dies beruhigt Angela und Henry Mauron. In der Küche fallen ihnen jedoch beschädigte Stellen am Bodenbelag auf.

Abklären und sichern

Die Laboranalyse zeigt, dass die Vorsicht berechtigt war: Der mehrschichtige Vinylboden ist asbesthaltig. Zwar besteht weiterhin keine unmittelbare Gefährdung der Wohnungsnutzer:innen. Der Vermieter beauftragt aber dennoch ein Asbestsanierungsunternehmen, den asbesthaltigen Boden zu entfernen, und lässt anschliessend einen neuen Bodenbelag in der Küche einbauen. Nun können Henry und Angela Mauron wieder entspannt mit ihren beiden Kindern am Küchentisch spielen.

Ein einmaliges, sehr kurzes Ereignis, bei dem geringe Mengen an Asbestfasern freigesetzt wurden, führt nicht automatisch zu einer Erkrankung. Problematisch ist, dass jedes Ereignis die Gesamtdosis erhöht, die wiederum für das Erkrankungsrisiko verantwortlich ist. Es ist schwierig, genau zu wissen, wie oft ein solches Ereignis in der Vergangenheit bereits stattgefunden hat. Deswegen sollte jede Asbest-Exposition vermieden werden.

Gesundheitsrisiken: Gefahr schon bei geringen Mengen

Es gibt keine generelle Vorgabe für die Entfernung von asbesthaltigem Material, etwa Verputz am Bau. Generell verboten ist dagegen die Wiederverwendung von asbesthaltigem Material. Ist asbesthaltiges Material von einem Umbau betroffen, empfiehlt es sich grundsätzlich, das Material entfernen zu lassen. In gewissen Fällen, wenn das Risiko besteht, dass Asbestfasern auch bei normaler Nutzung freigesetzt werden, kann eine Sanierung notwendig sein.

Ja, es ist aber wichtig, dass Sie dies in Absprache mit einem entsprechenden Labor tun. Gerade bei der Probenahme gibt es einiges zu beachten, bspw. wie Sie sich dabei schützen und wie eine aussagekräftige Probe genommen wird. Oftmals sind Materialien mehrschichtig (bspw. bei Verputz oder mehrschichtigen Vinyl-Bodenbelägen). Hier ist es wichtig, dass die Probe die verschiedenen Schichten berücksichtigt. Nur so erhalten Sie aussagekräftige Resultate.

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